Skip to content Skip to footer
Förderung · Asen GmbH · Niederbayern

KfW-Förderung in Niederbayern – wir beantragen, Sie sparen.

Für fast jede Modernisierung gibt es Geld vom Staat – wenn Technik, Nachweise und die Reihenfolge stimmen. Wir rechnen Ihnen vor, welcher Zuschuss für Ihr Vorhaben herauskommt, und übernehmen den technischen Teil: Bestätigung zum Antrag, Nachweise, Bestätigung nach Durchführung. Im Landkreis Passau, Freyung-Grafenau, Deggendorf und Rottal-Inn.

Stand September 2026 · BEG-Richtlinie ab 21.07.2026

GUT ZU WISSEN

Wärmepumpe · KfW 458

KfW-Förderung Wärmepumpe

Bis zu 22.400 € Zuschuss im Einfamilienhaus – den vollen Satz gibt es nur noch für Anträge bis 31.01.2027.
Die Sätze gelten für Luft-Wasser, Wasser-Wasser und Sole-Wasser gleichermaßen; welches System zu Ihrem Haus passt, steht auf der Seite Wärmepumpe.

30 %

Grundförderung

Für den Heizungstausch im Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre her) – unabhängig von Einkommen und Alter der alten Heizung

+16 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung raus geht – oder eine Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren

bis +40 %

Einkommens-Bonus

40 % bis 30.000 €
30 % bis 40.000 €
10 % bis 50.000 €
zu versteuerndes Haushaltseinkommen

22.400 €

Maximaler Zuschuss

Förderfähig sind 28.000 € Kosten. Gedeckelt bei 70 % – bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 %.

Antrag bis 31.01.2027

12.880 €

ohne Einkommensbonus

22.400 €

mit 40 % Einkommensbonus

Voller Klimageschwindigkeits-Bonus und der höchste förderfähige Betrag. Beides zusammen gibt es nur noch in diesem Zeitfenster.

Danach sinkt die Förderung alle sechs Monate
12.880 € bis 01/2027
11.445 € ab 02/2027
10.070 € ab 08/2027
8.755 € ab 02/2028
7.500 € ab 08/2028
12.880 € bis 01/2027
11.445 € ab 02/2027
10.070 € ab 08/2027
8.755 € ab 02/2028
7.500 € ab 08/2028

Der Klimageschwindigkeits-Bonus fällt von 16 auf 12, 8, 4 und schließlich 0 %; gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten um 750 € pro Halbjahr.

Sie haben schon eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung? Voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 wird deren Austausch nicht mehr gefördert, wenn die Anlage seit 2008 in Betrieb ging. Bei älteren Anlagen zählen nur noch 25 % der Kosten.

Angekündigt für das 1. Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %. Die vollen 30 % gibt es dann nur noch mit dem neuen Wertschöpfungsbonus für Geräte aus EU-Fertigung.

Beispiel:
Ölheizung raus, Luft-Wasser-Wärmepumpe rein

Einfamilienhaus, Kosten 28.000 €, Einkommen über 50.000 €

Grundförderung 30 % 8.400 €

Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % 4.480 €

Ihr Zuschuss (46 %) 12.880 €

Derselbe Haushalt mit Einkommen bis 30.000 €:
30 + 16 + 40 % rechnerisch, gedeckelt bei 80 % → 22.400 €.

Das muss stimmen, sonst zahlt die KfW nicht
Die wichtigste Regel: erst Förderantrag, dann Vertrag.

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und arbeiten mit Verträgen unter aufschiebender Bedingung – ohne Zusage entstehen Ihnen keine Kosten.

Pellet · Hackschnitzel · Scheitholz · KfW 458

KfW-Förderung Pellet- & Hackschnitzelheizung

Bis zu 22.400 € Zuschuss im Einfamilienhaus – und die Pflicht zur Solarthermie-Kombination ist weg.
Die Sätze gelten für Pellet, Hackschnitzel und Scheitholz gleichermaßen; welches System zu Ihrem Haus passt, steht auf der Seite Erneuerbare Heizsysteme.

30 %

Grundförderung

Für Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholz-Kombianlagen im Bestandsgebäude – unabhängig von Einkommen und alter Heizung

+16 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung oder eines Kessels ab 20 Jahren – jetzt ohne Kombi-Pflicht

bis +40 %

Einkommens-Bonus

40 % bis 30.000 €
30 % bis 40.000 €
10 % bis 50.000 €
zu versteuerndes Haushaltseinkommen

22.400 €

Maximaler Zuschuss

Förderfähig sind 28.000 € Kosten inkl. Pufferspeicher und Lager. Gedeckelt bei 70 % – bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 %.

Antrag bis 31.01.2027

12.880 €

ohne Einkommensbonus

19.600 €

mit 30 % Einkommensbonus

Voller Klimageschwindigkeits-Bonus, höchster förderfähiger Betrag – und die Pellet- oder Hackschnitzelanlage allein reicht, ohne zusätzliche Solarthermie oder PV.

Danach sinkt die Förderung alle sechs Monate
12.880 € bis 01/2027
11.445 € ab 02/2027
10.070 € ab 08/2027
8.755 € ab 02/2028
7.500 € ab 08/2028
12.880 € bis 01/2027
11.445 € ab 02/2027
10.070 € ab 08/2027
8.755 € ab 02/2028
7.500 € ab 08/2028

Der Klimageschwindigkeits-Bonus fällt von 16 auf 12, 8, 4 und schließlich 0 %; gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten um 750 € pro Halbjahr.

Alter Pellet- oder Hackschnitzelkessel? Voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 wird dessen Austausch nicht mehr gefördert, wenn er seit 2008 in Betrieb ging. Bei älteren Kesseln zählen nur noch 25 % der Kosten. Wer tauschen will, stellt den Antrag jetzt.

Beispiel:
Ölheizung raus, Hackschnitzelanlage rein

Landwirtschaftliches Anwesen, Kosten 38.000 €, Einkommen 30.001–40.000 €

Förderfähige Kosten (Deckel) 28.000 €

Grund 30 % + Einkommen 30 % + Klima 16 % rechn. 76 %

Ihr Zuschuss (Deckel 70 %) 19.600 €

Pelletheizung im Einfamilienhaus ohne Einkommensbonus: 30 + 16 % von 28.000 € → 12.880 €.

Das muss stimmen, sonst zahlt die KfW nicht
Die wichtigste Regel: erst Förderantrag, dann Vertrag.

Wir dimensionieren Kessel und Pufferspeicher förderkonform, erstellen die Bestätigung zum Antrag und arbeiten mit Verträgen unter aufschiebender Bedingung.

Ablauf

So läuft die KfW-Förderung mit Asen.

Den Antrag muss der Eigentümer selbst stellen – die KfW akzeptiert keine Vertretung durch den Fachbetrieb. Alles Technische davor und danach übernehmen wir.

01

Fördercheck

Wir prüfen Gebäude, alte Heizung und Ihre Einkommensstufe, empfehlen die passende Anlage und nennen Ihnen den Zuschuss in Euro.

02

Bestätigung zum Antrag

Wir erstellen die BzA mit 15-stelliger ID und den Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung – ohne Zusage keine Kosten für Sie.

03

Ihr Antrag im KfW-Portal

Sie registrieren sich bei „Meine KfW“, geben die BzA-ID ein und laden Einkommens- und Altheizungsnachweise hoch. Auf Wunsch sitzen wir dabei.

04

Einbau & Auszahlung

Nach der Zusage: Einbau, hydraulischer Abgleich, Bestätigung nach Durchführung (BnD). Der Zuschuss geht auf Ihr Konto. Umsetzungsfrist: 36 Monate.

Der häufigste Fehler:

Der Vertrag wird vor dem Antrag ohne Bedingung unterschrieben – dann ist die Förderung endgültig weg. Der zweithäufigste bei Biomasse: ein zu klein dimensionierter Pufferspeicher. Beides klären wir, bevor der erste Handgriff passiert.

Unser Einzugsgebiet

Förderberatung für den Heizungstausch in Niederbayern.

Von Thannberg aus betreuen wir Bauherren und Sanierer in vier Landkreisen. Die Förderbedingungen gelten bundesweit gleich – die Gebäude sind es nicht. Im Bayerischen Wald stehen viele Holzkessel aus den 2000ern, im Rottal überwiegt Öl, im Donautal ist der Platz für die Außeneinheit oft das Thema. Genau das entscheidet, welcher Bonus für Sie greift und wie eilig der Antrag ist.

Landkreis Passau & Stadt Passau

Heizungstausch und Förderantrag in Passau, Vilshofen, Pocking, Hauzenberg, Tittling, Fürstenzell, Bad Griesbach, Ruhstorf und Neuburg am Inn. Viele Ölheizungen aus den 1990ern – hier greift der Klimageschwindigkeits-Bonus in voller Höhe.

Landkreis Freyung-Grafenau

Wärmepumpe und Biomasse im Bayerischen Wald: Freyung, Grafenau, Waldkirchen, Röhrnbach, Perlesreut, Spiegelau, Hohenau und Schönberg. Wegen der vielen Holzheizungen ab Baujahr 2008 ist hier die Grün-zu-Grün-Regel ab 2027 besonders relevant.

Landkreis Deggendorf

Deggendorf, Plattling, Osterhofen, Hengersberg, Schöllnach, Lalling, Bernried und Metten. Für Bestandsbauten im Donautal rechnen wir Wärmepumpe und Pelletanlage im Fördervergleich gegeneinander.

Landkreis Rottal-Inn

Pfarrkirchen, Eggenfelden, Bad Birnbach, Simbach am Inn, Arnstorf, Tann und Massing. Landwirtschaftliche Anwesen mit hohem Wärmebedarf fahren mit einer Hackschnitzelanlage oft besser als mit einer Wärmepumpe.

Sie wissen noch nicht, welches System für Sie infrage kommt? Wir vergleichen im Fördercheck WärmepumpePellet- und Hackschnitzelheizung und – wo sinnvoll – die Kombination mit Photovoltaik und Stromspeicher.

BERATUNG

Jetzt Fördercheck anfragen –
bevor die Sätze sinken.

Referenzen

Was wir umgesetzt haben.

Direkte Antworten – ohne Fachchinesisch.

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung 2026.

Seit dem 21. Juli 2026: 30 % Grundförderung16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss ist bei 70 % gedeckelt, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 % – das sind maximal 22.400 €. Ohne Einkommensbonus sind es 12.880 €.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 % und wird ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte gesenkt. Die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 € und sinken ab Februar 2027 um 750 € pro Halbjahr. Weggefallen sind der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %), der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) und die Kombi-Pflicht für Pelletheizungen. Neu sind der Einkommensbonus bis 50.000 € zvE, der Deckel von 80 % und der Familienzuschlag. Anträge bis zum 20. Juli 2026 laufen nach altem Recht weiter.
Bis zum 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und der förderfähige Höchstbetrag auf 27.250 €. Für einen Haushalt ohne Einkommensbonus sind das rund 1.400 € weniger – und danach alle sechs Monate noch einmal weniger.
Ein Bonus von derzeit 16 % für den Austausch einer noch funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Nur für selbstnutzende Eigentümer. Er sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %, ab 01.08.2027 auf 8 %, ab 01.02.2028 auf 4 % und entfällt ab 01.08.2028. Fällt die alte Anlage vor dem Antrag endgültig aus, ist dieser Bonus weg – Grundförderung und Einkommensbonus bleiben.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung – bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 € niedriger angesetzt.
Aktuell ja. Voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 wird der Austausch einer bereits erneuerbaren Heizung nicht mehr gefördert, wenn sie seit dem 01.01.2008 in Betrieb ging. Bei älteren Anlagen werden nur noch 25 % der Kosten als förderfähig angesetzt. Wer tauschen will, sollte den Antrag vorziehen.
Vor dem Antrag – aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW zusagt. Ein normaler Vertrag vor Antragstellung macht die Förderung unwiderruflich zunichte. Das ist der häufigste Fehler.

Das technische Dokument, das der Fachbetrieb vor dem Antrag ausstellt. Es enthält eine 15-stellige ID, die Sie im KfW-Portal eingeben. Beim Heizungstausch darf der Fachbetrieb die BzA selbst erstellen – ein externer Energieeffizienz-Experte ist nicht nötig. Asen erstellt die BzA und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung.

Einen Landeszuschuss gibt es derzeit nicht – das frühere 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) wurde 2022 eingestellt und nicht neu aufgelegt. Der Freistaat fördert nur über zinsverbilligte Darlehen der BayernLabo. Einzelne Städte und Gemeinden legen eigene Töpfe auf; das ändert sich laufend, deshalb prüfen wir das im Fördercheck für Ihre Gemeinde mit.

Nein. Die Kombinationspflicht für den Klimageschwindigkeitsbonus ist zum 21.07.2026 entfallen – die Pellet- oder Hackschnitzelheizung allein reicht. Solarthermie oder eine Warmwasser-Wärmepumpe kann im Sommerbetrieb trotzdem sinnvoll sein, weil der Kessel dann nicht für Warmwasser allein anspringt. Das ist jetzt Ihre Entscheidung, keine Auflage.